CS-Richtlinien sind: ein halber Schritt in die richtige Richtung
Die Credit Suisse hat auf zivilgesellschaftlichen Druck dieser Tage erstmals Zusammenfassungen ihrer internen Weisungen und Richtlinien für den Umgang mit sozial und ökologisch problematischen Branchen publiziert. Die Erklärung von Bern begrüsst diese überfällige Bewegung in Richtung mehr Transparenzbedauert aber zugleich, dass die Menschenrechte darin nur unzureichend Beachtung finden.
Seit Jahren recherchiert und dokumentiert die EvB die Verstrickung der Schweizer Grossbanken in Geschäfte mit Kunden, welche die Umwelt schädigen oder die Menschenrechte missachten. Aktuelle Beispiele für Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen von UBS und CS dokumentiert die Website Banken und Menschenrechte. Ebenfalls seit Jahren fordert die EvB von den Schweizer Grossbanken, dass sie umfassende Richtlinien für den Umgang mit Hochrisiko-Geschäften entwickeln, diese umsetzen und sich durch die Publikation dieser internen Richtlinien der öffentlichen Debatte stellen. Die Credit Suisse hat nun immerhin eine Zusammenfassung davon im Internet veröffentlicht (Zusammenfassung der Credit Suisse Sektor-Weisungen und Richtlinien).
„Mit diesem unternehmensethischen „going public“ macht die Credit Suisse einen halben Schritt in die richtige Richtung“, sagt EvB-Bankenexperte Andreas Missbach, . „Noch überzeugender wäre die vollständige Publikation der Standards, so wie das andere internationale Banken wie die niederländischen Rabobank oder die britische Barclays Bank bereits vorgemacht haben.“
Schon die Zusammenfassung zeigt, dass die Weisungen im Bereich der ökologischen Fragen griffig sind und auf internationale Standards abstützen. Bei den Menschenrechten allerdings fehlt der für Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit unabdingbare Bezug auf die internationale Menschenrechtscharta und die ILO-Kernarbeitsnormen. So heisst es etwa, die Credit Suisse werde darauf achten, dass ein Forstunternehmen „in einer sinnvollen Weise Belange der lokalen Gemeinschaften in Betracht gezogen (hat) und gegebenenfalls auf solche Belange eingegangen (ist)“. Bei Konflikten zwischen Holzkonzernen oder Palmölproduzenten und lokalen Gemeinschaften handelt es sich aber nicht um vage „Belange“ sondern darum, dass häufig die Menschenrechte der vom Kahlschlag Betroffenen verletzt werden. Deshalb verlangt der UNO-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, dass alle Unternehmen Verfahren entwickeln, um die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte zu evaluieren und zu reduzieren.
Trotz dieser Mängel ist das grundsätzliche Bekenntnis der Credit Suisse zu Transparenz wichtig und willkommen. Denn es sendet ein starkes und weithin sichtbares Signal quer über den Paradeplatz. „Die UBS darf jetzt nicht ruhen, bis sie die Credit Suisse durch die Veröffentlichung der vollständigen Standards überholt hat“, kommentiert denn auch Andreas Missbach.